Bund der Freien WaldorfschulenArbeitsgemeinschaft der Freien Schulen

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Schule

Beitragsordnung

Beitragsordnung

(ab 01.08.2024)

1. Gemäß Beschluss des Vorstandes des Rudolf-Steiner-Schulvereins Ottersberg e.V. vom 23.03.2023 werden folgende Beiträge ab 01.08.2024 erhoben:
Das Schulgeld setzt sich aus der Unterrichtsgebühr, der Bauförderung und dem
Vereinsbeitrag zusammen:
1a. Unterrichtsgebühr:
* für das erste Kind 202,95 Euro / Monat
* für das zweite Kind 94,35 Euro / Monat
* für das dritte Kind 60,65 Euro / Monat
für alle weiteren Kinder wird kein Schulgeld erhoben. Wenn eine Familie mehrere
Kinder hat und davon ein Kind die Schule verlässt, rückt das nächste Kind auf.
(Die Unterrichtsgebühr wird jeweils zum 01.08. eines Jahres um 2,0 % erhöht)
1b. Bauförderung:
* pro Familie 50,00 Euro / Monat
1c. Vereinsbeitrag:
* pro Familie / Mitarbeiter*in 30,00 Euro / Monat

2. Aufnahmegebühr:

Bei Beginn des Schulverhältnisses ist eine einmalige Aufnahmegebühr pro Kind in
Höhe von 450,00 Euro zu zahlen. Für das vierte und weitere Kinder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

3. Elternengagement:
Elterndienststunden, die bis zu Beginn der jeweiligen Sommerferien, bzw. zum 31.07. eines Schuljahres laut Zusatzvereinbarung zum Schulvertrag nicht erbracht wurden, werden mit 20,00 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt.

4. Schulgeldermäßigung:
Eltern können einen Antrag auf Schulgeldermäßigung beim Schulgeldausschuss stellen, der in dem dafür vorgesehenen Rahmen vom Vorstand bestellt wurde. Ein entsprechender Vordruck wird im Sekretariat zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

5.
Da Schulen in freier Trägerschaft vom Staat wegen der Haushaltslage der öffentlichen Kassen geringer bezuschusst werden als öffentliche Schulen, kann die Unterrichtsgebühr und Bauförderung gegebenenfalls erhöht werden, um den Schulhaushalt finanziell zu sichern. Über die Anpassung der Unterrichtsgebühr entscheidet der Vorstand. Für die Anpassung des Mitgliedsbeitrages bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

6. Elternhäuser, deren Lebensumstände es zulassen, werden gebeten, freiwillige
Mehrleistungen zu erbringen. Dies kann geschehen durch Verzicht auf Geschwister-
ermäßigung, durch Patenschaften oder durch freie Spenden an die Schule.

7.
Freie Spenden und Patenschaftsgelder sind zu 100 % steuerabzugsfähig. Die Schule stellt die entsprechenden Bescheinigungen zu Beginn des neuen Wirtschaftsjahres (1.1.) aus.

Der Vorstand
(16.05.2024)

Kontakt

Freie Rudolf-Steiner-Schule Ottersberg
Amtshof 5
28870 Ottersberg

Das Schulbüro ist von
7:30 – 13:15 Uhr geöffnet.

Geschäftsführung
Jannina Stefanovic
Tel.: 04205 31680

Sekretariat
Annika Schröder
Tel.: 04205 31680
E-Mail: buero@frss-ottersberg.de

Buchhaltung
Jana Oelrichs
Tel.: 04205 316812
E-Mail: buchhaltung@frss-ottersberg.de

Hausmeisterei
Benjamin Blumenthal
Tel.: 04205 316827

Küche/Cafe
Anmeldung Mittagessen 

Patrick Wenta
E-Mail: p.wenta@frss-ottersberg.de

Aufsicht:
E-Mail: aufsicht@frss-ottersberg.de

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